Verstreute Obstbäume auf Wiesen
Der Begriff Streuobstwiese ist erst seit den
1970er Jahren bekannt als Abgrenzung zu
den intensiv bewirtschafteten Niederstammkulturen
des Erwerbsobstbaus.
Der Name geht auf die unregelmäßige
Anordnung verschiedener hochstämmiger
Obstbäume in der Landschaft zurück.
Bei dieser traditionellen Form des Obstbaus
wachsen verschiedene Obstbaumarten (Apfel,
Birne, Kirsche, Zwetschge, Walnuss u. a.) locker
verteilt, aber auch in Reihen auf Wiesen bzw.
entlang von Wegen, als markante Einzelbäume
oder als Obstbaumgürtel um die Dörfer.
Typische Merkmale sind großkronige, hochstämmige
Bäume unterschiedlicher Altersstruktur,
sowie die Unternutzung als Mähwiese
oder Weide.
Streuobstwiesen werden extensiv bewirtschaftet. Auf die Verwendung von künstlichen Mineraldüngern und Pestiziden wird in aller Regel verzichtet. So entsteht im Laufe der Jahre ein einzigartiger Lebensraum.
Früher waren auch sogenannte Streuobstäcker (mit Unternutzung für Getreide, Kartoffel, Gemüse, Beerenobst usw.) verbreitet, die aber nur noch selten zu finden sind.
Für unsere kleinen Interessenten haben wir die Broschüre "Abenteuer Streuobstwiese - Eine spannende Entdeckungsreise direkt vor der Haustüre" erstellt. Diese können Sie sich hier als PDF herunterladen: Broschüre herunterladen
Die Obstanger
Eine Besonderheit in der Hersbrucker Alb sind
die Obstanger. Dabei handelt es sich um Obstbaumbestände,
die auf Hutangern (=gemeinschaftliche
Rinderweiden) angelegt wurden.
Erste Nachweise über Obstbäume auf diesen
Baumweiden gibt es schon im 16. Jahrhundert.
Während bis ins 18. Jahrhundert ein
großer Teil der Obstbäume aus „wildem Obst“
bestand, erlebte die gezielte Anpflanzung von
kultivierten Obstbäumen ab dem 19. Jahrhundert
ihren Aufschwung.Die Initiative für die Anpflanzung ging meist von der Dorfobrigkeit aus. Die Bäume mussten vor dem Verbiss der Rinder geschützt werden. Ebenso wie die Nutzung der Weiden erfolgte die Nutzung des Obstes gemeinschaftlich (Allmende). Je nach Regelung der einzelnen Gemeinden wurde das Obst an die Rechtler der Dorfgemeinschaft verteilt, die Bäume zur Ernte freigegeben, versteigert oder verpachtet. Teilweise durften selbst angelegte Bäume auch lebenslang vom Pflanzer genutzt werden, danach waren sie Allgemeingut. Schwangeren Frauen war es per Gesetz erlaubt, die Früchte für den Eigenverzehr zu pflücken. In der Hersbrucker Alb gibt es derzeit noch ca. 40 Obstanger, sie sind meist an den Talhängen zu finden. Nähere Informationen zu unseren Hutangern: www.hutanger.de